Strafregisterbescheinigung

Antragstellung:

Für einen Strafregisterauszug (früher: Leumundszeugnis) muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden und vom Antragsteller unterschrieben werden.

Für Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“, „Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen“ ist zusätzlich die Bestätigung des Dienstgebers im Original vorzulegen.

 

Gebühren (seit 01.01.2026):

Strafregisterbescheinigung gem. §10 Abs.1 Strafregistergesetz
€ 26,00


Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" gem. §10 Abs.1a Strafregistergesetz
(Auszug nur möglich mit Bestätigung des Dienstgebers)
€ 29,00


Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" gem. §10 Abs.1c Strafregistergesetz
(Auszug nur möglich mit Bestätigung des Dienstgebers)
€ 29,00


Strafregisterbescheinigung "terroristische und staatsfeindliche Strafsachen"
(Auszug nur möglich mit Bestätigung des Dienstgebers)
€ 29,00


Der Strafregisterauszug für ehrenamtliche Tätigkeiten ist grundsätzlich gebührenfrei. Es muss eine Bestätigung einer Freiwilligenorganisation vorgelegt werden und der Freiwillige darf nicht mehr als die Freiwilligenpauschale erhalten.

 

Abholung

Wurde der Antrag persönlich eingebracht und konnte die Ausstellung nicht sofort erfolgen, kann die Abholung durch eine Person mit Vollmacht und amtlichen Lichtbildausweis erfolgen

Zuständig

Formulare