Strafregisterbescheinigung

Antragstellung:

Für einen Strafregisterauszug (früher: Leumundszeugnis) muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden und vom Antragsteller unterschrieben werden.

Für Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“, „Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie „terroristische und staatsfeindliche Strafsachen“ ist zusätzlich die Bestätigung des Dienstgebers im Original vorzulegen.

 

Gebühren:

Strafregisterbescheid ohne Adressierung ab 01.07.25:                          € 44,10

Sofern der Strafregisterauszug an eine bestimmte Stelle adressiert ist, entfällt die Zeugnisgebühr in der Höhe von € 21,00, somit kostet dieser Auszug € 23,10.

Der Strafregisterauszug für ehrenamtliche Tätigkeiten ist grundsätzlich gebührenfrei. Es muss eine Bestätigung einer Freiwilligenorganisation vorgelegt werden und der Freiwillige darf nicht mehr als die Freiwilligenpauschale erhalten.

 

Abholung

Wurde der Antrag persönlich eingebracht und konnte die Ausstellung nicht sofort erfolgen, kann die Abholung durch eine Person mit Vollmacht und amtlichen Lichtbildausweis erfolgen

Zuständig

Formulare